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Im Dezember 2006 wurde das neue EU-Chemikaliengesetz REACH mit großer Mehrheit vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet. Die neue Verordnung tritt nun am 1. Juni 2007 in Kraft.
REACH bedeutet Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Unter REACH wird die Handhabung mit Chemikalien neu gestaltet, da Hersteller von Chemikalien sowie EU-Importeure von Chemikalien darlegen müssen, dass der Umgang mit den jeweiligen Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ungefährlich ist. Nach dem Grundsatz "No Data, No Market" müssen Hersteller bzw. Importeure ab dem 01.06.2008 (siehe alle wichtigen Registrierungsfristen unten) für jeden Stoff ein Registrierungsdossier vor der Vermarktung bei der EU-Chemikalienagentur in Helsinki einreichen. Art und Umfang der geforderten Stoffdaten sind hauptsächlich vom Produktionsvolumen abhängig.
Unter die Registrierungspflicht fallen alle Stoffe, die in einer Menge von über eine Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Das gilt ebenfalls für Stoffe, die Bestandteil einer Zubereitung sind.
Für sog. Phase-In-Stoffe (Stoffe, die im EINECS gelistet sind) beschreibt REACH Übergangsfristen, welche durch eine Vorregistrierung des jeweiligen Stoffes bei der Chemikalienagentur in Anspruch genommen werden können. Die Vorregistrierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten von REACH (1. Juni bis 1. Dezember 2008) eingetragen werden.
Als Bindeglied zwischen Rohstoffherstellern und weiterverarbeitender Industrie ist die C.H. Erbslöh KG verpflichtet, den Kommunikationsfluss innerhalb der Lieferkette sicherzustellen und somit einen problemlosen Dialog zwischen Herstellern und Anwendern zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde vom FECC (European Association of Chemical Distributors) in Zusammenarbeit mit dem Verband Chemiehandel e.V. ein einheitlicher Fragebogen entwickelt, der an Lieferanten sowie Kunden verschickt werden wird.
Registrierungsfristen unter REACH:
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